Über Steuerkanzlei Dr. Rita Vogt
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG:Die Steuerkanzlei wurde im Januar 2019 gegründet.
MITARBEITERZAHL:Das Team rund um die Steuerberaterin und Rechtsanwältin Dr. Rita Vogt besteht aus fünf Mitarbeitern/-innen.
EINZUGSGEBIET KUNDEN/-INNEN: Die Kanzlei ist schwerpunktmäßig im Landkreis Augsburg sowie in der Stadt Augsburg tätig.
LEISTUNGEN:- Steuerberatung in allen steuerlichen Angelegenheiten
- Erbschaftssteuer
- Nachfolgeplanung
- Internationales Steuerrecht
- sämtliche Jahresabschlüsse für alle Gesellschaftsformen
- Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung
- Bilanzierung
- Existenzgründungsberatung
- Einkommensteuererklärung
- betriebswirtschaftliche Beratung
- begleitende Rechtsberatung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Mietrecht, Steuerstrafrecht, Steuerrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht
Dr. Rita Vogt ist zugelassene Rechtsanwältin und zugelassene Steuerberaterin. Die Expertin punktet durch langjährige Berufserfahrung als Steuerberaterin und ihr juristisches Fachwissen als Rechtsanwältin. Die Fachkompetenz wird durch zwei weitere Steuerfachwirte in der Kanzlei verstärkt. Zu den Spezialgebieten zählt insbesondere die steuerliche und rechtliche Beratung in Sachen Erbschaftssteuer und Nachfolgeplanung.
ERFOLGSFAKTOREN:Frau Dr. Vogt und ihr Team sind bekannt für die persönliche und vertrauensvolle Betreuung der Mandanten/-innen. Das Expertenteam ist sehr kompetent, pflegt den direkten Draht zu den Mandanten/-innen und geht aufmerksam auf deren Bedürfnisse ein. Nicht zuletzt schätzen die Mandanten/-innen neben dem Know-how vor allem den sehr freundlichen Umgang des gesamten Teams.
ERWÄHNENSWERTES: Mitgliedschaften:
- Steuerberaterkammer München
- Rechtsanwaltskammer München
- LSWB - Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern
- Augsburger Steuerforum (Gründungsmitglied)
Publikationen:
- „Rechtsnachfolge im Steuerrecht“ (Diss.), Berlin 2007
- Mitautorin bei: Ettinger (Hrsg.), „Wegzugsbesteuerung – Steuerlich motivierter Wegzug natürlicher Positionen“, 3. Aufl. 2017
- DStR 2007, 1373: „Vererbung steuerrechtlicher Positionen“
- DStR 2008 Heft 46, 2189: „Unternehmensfinanzierung mittelständischer Unternehmen nach Inkrafttreten der Abgeltungsteuer im Jahr 2009“, zusammen mit RA/StB Andreas Schulz
T. Mensberger